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Die Interessen der Beschäftigten mit Behinderungen und der schwerbehinderten Beschäftigten nehmen in erster Linie die Schwerbehindertenvertretungen wahr. Auch die Betriebsräte und Personalräte sind dazu verpflichtet - sogar mit deutlich umfangreicheren Befugnissen. Die rechtlichen Grundlagen dazu finden sich im Neunten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB IX), im Betriebsverfassungsgesetz und in den Personalvertretungsgesetzen.
Das Lexikon "Praxis der Schwerbehindertenvertretung von A bis Z" informiert verlässlich über die Aufgaben, Rechte und Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretungen. Über 120 Stichwörter geben verständliche Antworten auf alle wichtigen Fragen im Arbeitsalltag.
Die Autoren stellen die aktuellen Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz umfassend dar. Im Zentrum der 7.?Auflage stehen die neuen Regelungen für die Schwerbehindertenvertretungen:
die vorherige Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei Kündigungen
der Anspruch auf eine Bürokraft
der Schulungsanspruch von Stellvertretern
das Übergangsmandat.
Die neue Auflage bringt das Lexikon auf den Rechtsstand Juli 2018.
Die Autoren:
Werner Feldes, Ressort Vertrauensleute und Betriebspolitik der IG Metall-Vorstandsverwaltung, Frankfurt/Main.
Rolf Klabunde, Fachreferent für SBV- und Teilhabepraxis-Seminare, BIB?-?Bildung
Information Beratung, Wesel.
Hans-Günther Ritz, Dr. rer.pol., Berater für Behindertenrecht, Sozial- und Arbeitswissenschaften, Fachjournalist/Fulda.
Jürgen Schmidt, Dr. jur., Bevollmächtigter Key Account, Bund-Verlag, Frankfurt/Main.