Angesichts wachsender Anforderungen an die Arbeit der Interessenvertretung ist es wichtig, dass Betriebsräte, aber auch Jugend- und Auszubildendenvertretungen und Schwerbehindertenvertretungen, ihre Rechte im Interesse der Arbeitnehmer voll ausschöpfen. Erste Voraussetzung für eine erfolgreiche Interessenvertretung ist jedoch, dass diese die entsprechenden Gesetze überhaupt kennt. Zur Erleichterung ihrer Arbeit hat der Bund-Verlag inzwischen in zehnter Auflage das Betriebsverfassungsgesetz im Taschenformat herausgegeben. Berücksichtigt ist die für die Betriebsratswahlen wichtige, zum 4. August 2009 in Kraft getretene Erweiterung des Arbeitnehmerbegriffs in § 5 BetrVG. Danach werden zukünftig Beamte, Soldaten und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes, die in Betrieben privatrechtlich organisierter Unternehmen tätig sind, generell vom Arbeitnehmerbegriff des BetrVG erfasst. In der Textausgabe enthalten sind auch die Wahlordnung zum Betriebsverfassungsgesetz sowie die §§ 1, 126, 322 bis 325 des Umwandlungsgesetzes und § 613a BGB.