Junge Menschen sind noch nicht so belastbar wie Erwachsene. Häufig sind sie während einer Berufsausbildung mit Arbeitsbedingungen konfrontiert, die sich vor allem am Leistungsvermögen der Erwachsenen orientieren. Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) schützt Kinder und Jugendliche deshalb vor Arbeit, die sie zu stark beansprucht. Zugleich regelt es die Besonderheiten bei der Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen.
Der Kommentar ist verständlich geschrieben und ist daher auch für juristische Laien eine wertvolle Hilfe. Denn die rechtlichen Vorgaben des Jugendarbeitsschutzgesetzes sind nicht nur für Ausbilder und Arbeitgeber verbindlich, sondern müssen auch von Betriebs- und Personalräten sowie von Jugend- und Auszubildendenvertretern beachtet werden.