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Der Umweltaktivist Volker Renz reicht beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde ein. Begründung: Die Auswirkungen des Klimawandels bedrohen sein Leib und Leben. Und das der gesamten Bevölkerung. Der bestehende gesetzliche Rahmen sei seiner Meinung nach nicht ausreichend, um den Beitrag der Bundesrepublik für die in Paris verhandelten Klimaschutzziele zu erreichen. Diese werden von den Klimaaktivisten ohnehin für zu lasch gehalten.
Die Beschwerde richtet sich gegen die Bundesregierung, weil sie ihrer Aufgabe nicht nachkommt, wirksame Maßnahmen zu verordnen. Das Gericht nimmt die Beschwerde als zulässig und begründet an.
Während die Klimaaktivisten und ihre Anhänger in Karlsruhe vor, während und nach der mündlichen Verhandlung im Bundesverfassungsgericht mit Demonstrationen für Aufsehen sorgen, versuchen Vertreter der Mineralölindustrie das Urteil massiv zu beeinflussen. Ein missglückter Entführungsversuch, eine Entführung und die Messerattacke auf einen der Klimagutachter lassen erahnen, wie weit die Krakenarme der Klimakiller reichen.