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Die Berufsbezeichnung Compliance Officer ist noch nicht festgeschrieben. Die Ausbildung zum Compliance-Beauftragten schreitet voran, Zertifizierungen sind möglich.
Aber die Risiken, die mit der Beauftragung als externer oder mit der Berufung als interner Compliance-Beauftragter verbunden sind, bleiben nicht immer voll durchschaubar.
Deshalb ist es notwendig, dass sich einerseits der Verantwortliche (z.B. der Geschäftsführer), der einen Compliance-Officer beruft und andererseits der Vertragspartner, der sich in die Rolle des Compliance-Officers begibt, darüber klar werden, welche Aufgaben delegiert werden und welche dem Verantwortlichen Geschäftsführer überlassen bleiben.
In Zukunft werden immer mehr Kleine und Mittelständische Unternehmen (KMU) sich mit dem Thema Compliance beschäftigen müssen. Einerseits weil sie in der Lieferkette durch Partner dazu gezwungen sind, andererseits, weil Normen, wie z.B. die DSGVO und andere, dazu mittelbar zwingen.
Die meisten KMU werden keinen vollen Arbeitsplatz für Compliance einrichten.
Das wird dazu führen, dass die Dienstleistung eines Compliance Officer von außen zugekauft wird.
Verbindliche Vertragsmuster für die Bestellung eines Compliance Officers sind aber noch nicht etabliert. Auch die Risiken für externe Compliance Officer sind den Akteuren nicht immer klar. Die Garantenstellung birgt Risiken.
Deshalb unternehmen wir mit diesem Buch einen ersten Versuch, dem zukünftigen Compliance Officer Hinweise zur vertragskaufmännischen Gestaltung der Berufung als externer Compliance-Officer zu geben.
Insbesondere die Abgrenzung von Verantwortungsbereichen hat Einfluss auf Haftungsfragen vermögens- und strafrechtlicher Art.
Der zukünftige Compliance Officer findet in diesem Buch Hinweise, wie er in der Verhandlung zur Beauftragung die wesentlichen Punkte anspricht und vertraglich fixieren kann.