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Die Kirchen beanspruchen seit Gründung der Bundesrepublik einen arbeitsrechtlichen Sonderstatuts für ihre Mitarbeitenden. Dieser mit dem Begriff "Dienstgemeinschaft" etikettierte Sonderstatus ist jedoch nicht, wie lange unterstellt, theologisch begründet, sondern es handelt sich um eine verhängnisvolle Übernahme aus dem nationalsozialistischen Arbeitsrecht. In politischen Fragen haben sich beide große Kirchen heute sehr klar für Menschenrechte und gegen faschistische Politikmodelle positioniert. Die Glaubwürdigkeit dieser Positionierungen leidet jedoch unter dem völlig unverständlichen Festhalten der Kirchen und ihrer Wohlfahrtsverbände an einem nationalsozialistischen antigewerkschaftlichen Arbeitsrechtskonzept. Die Autoren dieses Bandes fordern daher die Kirchen auf, sich im Interesse ihrer Glaubwürdigkeit 75 Jahre nach der Niederschlagung des Nationalsozialismus endlich von dem aus dem nationalsozialistischen Arbeitsrecht übernommenen Konzept der Dienstgemeinschaft loszusagen.