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Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fordert die Notwendigkeit eines gesetzlichen Erlaubnistatbestandes beim Umgang mit personenbezogenen Daten. Daher müssen bei einer Darstellung des deutschen Datenschutzrechts die bereichsspezifischen Spezialvorschriften berücksichtigt werden, die dem BDSG vorrangig sind.
Die Autoren der Vorschriftensammlung haben aus über 60 Gesetzen und Verordnungen die jeweils datenschutzrelevanten Abschnitte und Paragraphen herausgesucht und zusammengetragen. Um diese komplexe Materie handhabbar zu machen, wurde der Stoff den Arbeitsbereichen zugeordnet, die in der Datenschutzpraxis eine Rolle spielen:
Grundsätzliche Datenschutzvorschriften;
Personalverwaltung;
Fürsorgepflicht des Arbeitgebers;
Kommunikation im Unternehmen;
Geschäfts- und Kundenbeziehungen.
Damit sind alle wesentlichen Datenschutzbereiche abgedeckt, die ein Unternehmen durch seine geschäftlichen Tätigkeiten berührt.
Die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) stellt die gemeinsame rechtliche Grundlage für alle Mitgliedstaaten der EU verbindlich fest. Auch wenn die DSGVO erst im Verlauf des Jahres 2018 angewendet werden muss, wurde sie bereits in die Vorschriftensammlung aufgenommen. Dies soll helfen, Investitionsentscheidungen bei der Gestaltung technischer und organisatorischer Abläufe mit Bezug zur Verarbeitung personenbezogener Daten zukunftssicher treffen zu können.