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Das deutsche Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit seinem epochalen Urteil vom 26.02.2020 - weltweit einmalig - ein Grundrecht auf Suizid anerkannt. Zwei Monate nach dem Urteil erschien das Handbuch der Sterbehilfe, in dem Sterbewillige, Angehörige, Ärztinnen, Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker sowie die Mitarbeitenden von Sterbehilfevereinen klare Antworten auf die Frage erhalten, was in Deutschland seit dem 26.02.2020 erlaubt ist und was verboten bleibt.
Dass bereits jetzt nach einem dreiviertel Jahr die zweite Auflage erscheint, ist den vielen öffentlichen Reaktionen geschuldet, die häufig die Tendenz zeigen, das vom BVerfG anerkannte Grundrecht auf Suizid aus ideologischen, religiösen oder politischen Gründen auszuhöhlen. Derartigen verfassungswidrigen Bestrebungen tritt das Handbuch energisch entgegen.
Daneben gibt es viele praktische Ratschläge für Sterbewillige, ihre Angehörigen und andere Beteiligte.
Zu den beiden Autoren:
Dr. Roger Kusch war von 2001 bis 2006 Justizsenator in Hamburg und ist jetzt tätig als Rechtsanwalt. Präsident des Vereins Sterbehilfe.
Prof. Dr. Bernd Hecker ist Lehrstuhlinhaber an der Universität Tübingen und mit seinem Standardwerk zum Europäischen Strafrecht weit über die Grenzen Deutschlands hinaus bekannt. Als Bevollmächtigter des Vereins Sterbehilfe beim BVerfG hat er wesentlich dazu beigetragen, dass es nun in Deutschland ein Grundrecht auf Suizid gibt.