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Unter der Geltung des BGB wurde und wird die Existenzgefährdung oder -vernichtung von Teilen der Literatur und der Rechtsprechung immer wieder herangezogen, um eine Entlastung des Schuldners auf materiell-rechtlicher Ebene zu erreichen. Demgegenüber stehen Feststellungen wie "Geld hat man zu haben", das "Prinzip der unbegrenzten Vermögenshaftung" oder der Grundsatz der Vertragstreue bzw. der Grundsatz der Totalreparation. Daneben werden durch eine Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit auf materiell-rechtlicher Ebene die Vorschriften über die Zwangsvollstreckung und Insolvenz übergangen. Die Arbeit widmet sich diesem Spannungsverhältnis.
Zunächst wird die Herkunft des Arguments der Existenzgefährdung umfassend untersucht und dargestellt. Sodann wird dessen dogmatische Berechtigung analysiert. Es wird herausgearbeitet, dass das Argument keine materiell-rechtliche Berechtigung findet. Soweit in gewissen Fallkonstellationen durch die Nichtberücksichtigung der Existenzgefährdung des Schuldners auf materiell-rechtlicher Ebene ein Eingriff in dessen verfassungsrechtlich verbürgte Rechte gegeben ist, findet dieser seine Rechtfertigung in den ebenfalls verfassungsrechtlich garantierten Rechten des Gläubigers.