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Das "Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie" vom Oktober 1878 ging in die Geschichte als "Sozialistengesetz" ein. Es richtete sich gegen die "roten Reichsfeinde", welche "durch sozialdemokratische, sozialistische oder kommunistische Bestrebungen den Umsturz der bestehenden Staats- oder Gesellschaftsordnung bezwecken" (§ 1).
Die Landespolizeibehörden berichteten regelmäßig bis zum Ablauf des Gesetzes 1890 über seine Ausführung, seine "Wirkung auf die von demselben berührten Kreise sowie über den Stand der sozialdemokratischen Bewegung und die Mittel und Wege, welche die Führer derselben zur Umgehung oder Abwendung der gesetzlichen Vorschriften etwa einschlagen". Die jeweils 27 Berichte, die die Regierungspräsidenten von Frankfurt/O. und Potsdam von 1878 bis 1890 an den Preußischen Minister des Innern sandten, werden jetzt erstmalig im vollen Wortlaut aus den Beständen des Geheimen Staatsarchivs Preußischer Kulturbesitz Berlin sowie des Brandenburgischen Landeshauptarchivs Potsdam veröffentlicht. Die entsprechenden 48 Berichte des Berliner Polizeipräsidenten folgen in einem gesonderten zweiten Band.