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Recht setzt seit jeher der einzelne Staat für sein Gebiet. Seine Verfassung, seine Gesetze eröffnen seinen Bürgern Freiheiten und Ansprüche, gewähren ihnen Schutz und bestimmen die Regeln des Umgangs miteinander. Die Beziehungen zwischen den Staaten regelt demgegenüber das von ihnen vereinbarte oder akzeptierte Völkerrecht. Doch diese Beschreibung klar umrissener Rechtsräume erfasst längst nicht mehr die Wirklichkeit. Denn die Welt hat sich verändert und mit ihr das Recht. Nicht-staatliche Akteure unterschiedlicher Art haben sich im Globalen etabliert und operieren nach je eigenen Regeln. Kriege und Terror mit barbarischer Vernichtung der Zivilbevölkerung haben die völkerrechtlichen Regelungen, die ihrem Schutz dienten, in Frage gestellt.
Immer dringlicher stellt sich deshalb die Frage, welche Steuerungsmöglichkeiten das Recht in seinen fragmentierten Rechtsregimen auf verschiedenen Ebenen entfalten kann, um zu verwirklichen, was universelle Geltung beansprucht: die Austragung von Interessengegensätzen und Konflikten unter Wahrung der Menschenrechte mit Hilfe des Rechts. Die internationale Gemeinschaft und ihre supranationalen Institutionen wie auch die privaten Global Players (u. a. NGOs) stehen hier in der Verantwortung.
Wie ist es um den Schutz der Menschenrechte in der internationalen Wirtschaftsordnung bestellt? Mit welchen Mitteln kann ihnen dort mehr zur Durchsetzung verholfen werden? Welche Rolle spielen internationale Gerichtshöfe? Wie kann es gelingen, Macht weltweit zu zähmen, Machtgegensätze auszugleichen und eine Weltgemeinschaft zu errichten, die sich den Regeln der Menschlichkeit und wechselseitiger Achtung unterwirft?