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Die Arbeit beleuchtet vorrangig unter Heranziehung von Rechtsprechung das Spannungsfeld zwischen der als notwendig erachteten Dienstaufsicht über Richter und der verfassungsrechtlich geschützten richterlichen Unabhängigkeit, die vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen wie Benchmarking, die Kürzung von finanziellen Mitteln für die Dritte Gewalt oder gar die Schließung ganzer Gerichte aus finanziellen Zwängen besonders schützenswert erscheint. Es wird der Frage nachgegangen, wie die richterliche Unabhängigkeit trotz einer Dienstaufsicht gewährleistet werden kann und dabei besonders auf die Chancen und Risiken einer sich selbst verwaltenden Gerichtsbarkeit eingegangen. Darüber hinaus wird die Frage aufgeworfen, ob eine in den Händen der Gerichtsverwaltung liegende Richter(aus)wahl und Berufung in höhere Dienstgrade mit der Unabhängigkeit der Spruchkörper vereinbar ist. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass ein ergebnisoffener Diskurs über eine Selbstverwaltung der Gerichte bei den Entscheidungsträgern überfällig ist, wenngleich die richterliche Selbstverwaltung nicht als Allheilmittel für die Sicherung der richterlichen Unabhängigkeit verklärt werden sollte.