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Inhaltsangabe:Einleitung:
Bis zum Ende der 60er Jahre war betrieblicher Umweltschutz kein Diskussionsthema; Ökologie und Ökonomie wurden als Gegensätze betrachtet. Anfang der 70er Jahre setzte langsam ein Umdenkungsprozeß ein, denn verschiedene schwere Unfälle in den 70er und 80er Jahren (z. B. Seveso, Italien, Juli 1976 und Sandoz, Schweiz, November 1986) führten zu einer immer größer werdenden Sensibilisierung der Öffentlichkeit. So hat es sich die Europäische Gemeinschaft zur Aufgabe gemacht, die Erfordernisse des Umweltschutzes in die Wirtschaftstätigkeiten einzubeziehen. Dabei könnten und sollten Umweltziele und wirtschaftliches Wachstum durchaus miteinander vereinbar sein. Eine Möglichkeit, die Interessen von Ökologie und Ökonomie miteinander zu vereinbaren, ist das "Öko-Audit", dessen gesetzliche Voraussetzung die Eurpäische Gemeinschaft durch die Verabschiedung einer Verordnung - der sogenannten "EG-Öko-Audit-Verordnung" - im Juni 1993 geschaffen hat.
Die "Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 des Rates vom 29. Juni 1993 über die freiwillige Beteiligung gewerblicher Unternehmen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung"4 - so die offizielle Bezeichnung der Verordnung - steht für einen neuen Typus umweltpolitischer Instrumente, mit denen die Europäische Gemeinschaft versucht, die Umweltsituation über indirekte Regelungen zu verbessern. Grundgedanke dabei ist, Umweltschutz nicht allein durch Grenz- und Richtwertvorgaben, Steuern oder Abgaben unter hohem Verwaltungsaufwand voranzutreiben, sondern vermehrt auf die Kräfte und Dynamik des Marktes zu setzen. Kernelement der Verordnung ist die Errichtung und regelmäßige Überprüfung (Öko-Audit) eines Umweltmanagementsystems, das die Unternehmen in die Lage versetzen soll, ihrer Umweltverantwortung mit modernen Mitteln gerecht zu werden. Somit verschiebt die Öko-Audit-Verordnung im Umweltbereich den Handlungsschwerpunkt vom technischen auf den organisatorischen Bereich.
Die Verordnung betont die Eigenverantwortung der Unternehmen für den Umweltschutz und zielt ab auf die kontinuierliche Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes über die gesetzlichen Vorschriften hinaus. Sie ersetzt keine bestehenden Rechtsvorschriften und Normen im Umweltbereich, weder auf nationaler noch auf Ebene der Europäischen Gemeinschaft. Den Unternehmen bietet die Verordnung die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis am Öko-Audit-System der Europäischen Gemeinschaft teilzunehmen. [...]