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Inhaltsangabe:Einleitung:
Das GSG von 1993 brachte für die Krankenhäuser neue Aufgaben. Die Änderungen des 5. Sozialgesetzbuches führten zu einer tiefgreifenden Reform der Krankenhausbehandlung. In § 39 Abs. 1 SGB V schreibt der Gesetzgeber die" neuen" Formender Krankenhausbehandlung vor: die vollstationäre, teilstationäre und die vor- und nachstationäre Behandlung, sowie das ambulante Operieren.
Gleichzeitig ist der Vorrang der ambulanten, teil-, vor- und nachstationären Behandlung vor der vollstationären explizit verankert. Darüber hinaus regelt § 137 SGB V verpflichtend für die Krankenhäuser die Qualitätssicherung in der stationären Versorgung. Danach haben sich die Einrichtungen an Maßnahmen zu beteiligen, die die Qualität der Behandlung, der Versorgungsabläufe und der Behandlungsergebnisse sichern sollen.
Problemstellung:
Die Krankenhäuser müssen sich neu organisieren. Die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen ändern sich, neue Aufgaben kommen auf die Krankenhäuser zu (z.B. Einführung von Sonderentgelten und Fallpauschalen, Verzahnung der ambulanten und stationären Versorgung). Das stark hierarchisch geprägte Konstrukt Krankenhaus scheint daher ins Wanken zu geraten. Dies bietet die Chance, althergebrachte Methoden zu überdenken und "neue" betriebswirtschaftliche Instrumente zu nutzen, die in der privaten Wirtschaft seit langem wirkungsvoll eingesetzt werden. Einige Träger (darunter auch die MTG Malteser Trägergesellschaft gGmbH - im weiteren Verlauf als MTG bezeichnet) gehen bereits diese neuen Wege, verändern Abläufe, schaffen neue Strukturen, führen Instrumente ein und versuchen, damit eine effizientere Unternehmenssteuerung zu erreichen.
Die Themen Qualität, Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement haben sich heute im Unternehmen Krankenhaus bereits etabliert. Qualitätskriterien und Qualitätsstandards werden erarbeitet, Qualitätszirkel eingeführt. Qualitätssicherung ist ein erster Schritt. Sie sollten - so Prof. Hans-Konrad Selbmann in seinem Vortrag anlässlich der Krankenhaustagung der MTG im März 1999 in Bad Brückenau -"das Maß des Notwendigen nicht überschreiten, sollte ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein". Damit wird die kontinuierliche Verbesserung der Qualität nur mit einem funktionierenden Qualitätsmanagement erreichbar, dass alle Bereiche des Krankenhauses, alle Mitarbeiter einbezieht.
Unter dem Begriff Qualitätsmanagement (QM) wird derjenige Aspekt der Gesamtführungsaufgabe beschrieben, welcher die [...]