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Inhaltsangabe:Problemstellung:
Die externe Rechnungslegung befindet sich in Deutschland in einer Umbruchsphase. Als Folge der zunehmenden Globalisierung der Kapitalmärkte sind bei den börsennotierten Unternehmen die Konzernabschlüsse nach HGB innerhalb weniger Jahre fast zur Gänze durch jene auf Basis der International Accounting Standards (IAS), oder der US- Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) verdrängt worden.
Auch innerhalb der EU werden die IAS künftig als Basis zur Harmonisierung der handelsrechtlichen Rechnungslegung herangezogen. Ab 2005 sind kapitalmarktbeanspruchende Konzerne europaweit verpflichtet, ihren Konzernabschluß nach IAS aufzustellen. Darüber hinaus werden Mitgliedstaatenwahlrechte eingeräumt, welche es ermöglichen, die Anwendung der IAS auch für den Einzelabschluß sowohl börsennotierter, als auch aller anderen Unternehmen vorzuschreiben oder zu gestatten. Damit zeichnet sich der Trend ab, daß die IAS künftig den Rahmen der Konzernabschlüsse börsennotierter Unternehmen verlassen und auch für den handelsrechtlichen Einzelabschluß relevant werden.
Die möglicherweise bevorstehende Anwendung im Einzelabschluß wird jedoch wegen der gravierenden Folgewirkungen im Schrifttum kontrovers diskutiert. Ein Grund dafür ist, daß die IAS ausschließlich auf die Informationsbedürfnisse der Kapitalmärkte ausgerichtet sind, jedoch der deutsche handelsrechtliche Einzelabschluß neben der Informationsvermittlung traditionell auch andere Aufgaben zu erfüllen hat. So werden mit dem Einzelabschluß diejenigen Ergebnisgrößen bemessen, an die Gewinnausschüttungen und Steuerzahlungen anknüpfen, wobei jedoch die IAS im Gegensatz zum HGB für diese Funktionen nicht konzipiert sind. Ein weiterer Grund besteht darin, daß die IAS auf einer anderen Rechtsordnung aufgebaut sind und grundlegende Prinzipien der Vermögens- und Gewinnermittlung im Vergleich zum HGB differieren, weshalb sie abseits bloßer Informationsvermittlung für die mit dem handelsrechtlichen Einzelabschluß zu erfüllenden Zwecke vielfach als ungeeignet erachtet werden.
Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, die dargestellte Problemstellung vertiefend zu analysieren, indem die grundlegenden Konzeptionen der Rechnungslegung nach HGB und IAS verglichen und hinsichtlich der Erfüllung der Zwecke der externen Rechnungslegung überprüft werden. Insbesondere soll analysiert werden, ob sich die IAS auch für die möglicherweise bevorstehende Anwendung im handelsrechtlichen Einzelabschluß [...]