Ingo M. Schmidts Vorschlag ist die funktionale Zweiteilung der Rechnungslegung in einen objektivierten Zahlungsbemessungsabschluss als Basisrechnung für alle Unternehmen einerseits und einen umfassenden Fair-Value- oder Informationsabschluss als Erweiterungsrechnung für kapitalmarktorientierte Unternehmen andererseits. Die bilanziellen Wirkungen, Vorzüge und Problembereiche des Reformkonzepts verdeutlicht er am Beispiel der Goodwill-Bilanzierung.