Stefan Schneider zeigt, dass aufgrund des evidenten methodischen Unterschieds der Aktivierungskonzeptionen beider Bilanzierungsregeln die Auslegung der IFRS unter Heranziehung der US-GAAP beim Bilanzierungsobjekt Softwareentwicklung abzulehnen ist. Stattdessen präsentiert er eine originäre Auslegung des IAS 38, der die Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte regelt.