Das Promotionsvorhaben hatte die Analyse der Anforderungen an stationäre Versorgungsstrukturen von Krankenhäusern in Abhängigkeit zur demografischen Entwicklung zum Ziel.
Während bisherige landesbezogene Planungsverfahren stationärer Versorgungsstrukturen in der Regel auf der Basis historisch ermittelter Behandlungsdiagnosen erfolgen, wird untersucht, ob durch Modifikation im Sinne einer Berücksichtigung des Alters und der Morbidität der Patienten eine sachgerechtere Kapazitätsplanung erreicht werden kann.
Die Analyse geht von der These aus, dass derzeit keine sachgerechte dem Alter und dem Morbiditätsgrad angepasste Planung umgesetzt wird.
Dies basiert auf zwei Annahmen:
- Die alleinige Orientierung an Hauptbehandlungsdiagnosen und versorgenden Fachabteilungen ist vor dem Hintergrund unterschiedlicher Diagnostik und Therapie nicht sachgerecht und bildet die zu versorgende Morbidität und Altersgerechtigkeit nicht in ausreichendem Maß ab.
- Die Veränderung des Vergütungssystems im stationären Sektor in den Jahren 2003 bzw. 2004 hin zu fallorientierten Entgelten ermöglicht eine Modifikation des Planungsverfahrens im geforderten Umfang.
Ziel der wissenschaftlichen Auseinandersetzung ist die Bearbeitung der Fragestellung, ob in einzelnen Segmenten der Bevölkerungspyramide eine signifikante Häufung bestimmter Krankheitsbilder bzw. Diagnosen zu erkennen ist, die wiederum eine alters- und diagnoseentsprechende stationäre Versorgung notwendig werden lässt. Die Untersuchung basiert auf Primärdaten, die einerseits die stationär behandelte Morbidität der Bevölkerung beschreiben und andererseits die vorhandenen stationären Versorgungsstrukturen abbilden.
Neben der Darstellung der theoretischen Grundlagen wird aufgezeigt, dass eine Berücksichtigung von Morbidität aus der demographischen Entwicklung nur geringfügig aufwendiger aber in Bezug auf die Zielerreichung des Planungsprozesses bedarfsgerechter ist.