Die
- Auflage des "Meyer-Ladewig" kommentiert sämtliche Konventionsartikel einschließlich der Vorschriften der Protokolle. Der Handkommentar behandelt ausführlich die prozessuale Durchsetzung der Konvention, u.a. anhand einer Musterbeschwerde, Hinweisen für die Antragsformulierung sowie zahlreicher Beispiele aus der Entscheidungspraxis des EGMR.Der Handkommentar erläutert das durch den Vertrag von Lissabon neu geregelte Verhältnis der Konvention zu den Gewährleistungen der EU-Grundrechtecharta
berücksichtigt bereits das
- Protokoll zur EMRK, das am 1. Juni 2010 in Kraft getreten ist
Der Grundrechtsschutz in der Bundesrepublik wird mittlerweile maßgeblich durch die Europäische Menschenrechtskonvention in ihrer konkreten Ausgestaltung durch den Straßburger Gerichtshof geprägt. Mit Entscheidungen in Familienrechtsstreitigkeiten (Fall Görgülü), zur Berichterstattung über Prominente (Fall Caroline von Hannover), zum Folterverbot (Fall Gäfgen), zur überlangen Verfahrensdauer oder zur nachträglichen Sicherungsverwahrung beeinflusst der EGMR maßgeblich auch die deutsche Rechtspraxis. Der Autor war federführend an der Konventionsumsetzung in Deutschland beteiligt, Bevollmächtigter der Bundesregierung in Verfahren vor dem EGMR sowie Vorsitzender des Lenkungsausschusses für Menschenrechte des Europarats.