Die geSetzlichen Schuldverhältnisse bereiten Studenten in Klausuren und Examen immer
wieder Probleme. Während das Deliktsrecht in der Regel gut beherrscht wird, offenbaren sich im Bereicherungsrecht und der GoA nicht selten erhebliche Lücken. Der Schwerpunkt der Klausursammlung liegt deshalb nicht im Deliktsrecht, sondern bei der GoA und den §§ 812 ff.