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Das deutsche Tarifsystem wird geprägt durch branchenspezifische, regionale Flächentarifverträge. Großunternehmen und Konzerne sind häufig branchenübergreifend tätig und unterhalten Standorte in mehreren Tarifbezirken. Für die Mitarbeiter der konzernangehörigen Unternehmen gelten daher regelmäßig unterschiedliche tarifliche Arbeitsbedingungen. Auf einen Konzern zugeschnittene einheitliche Tarifregelungen gibt es bislang hingegen selten. In der Praxis gibt es gleichwohl ein Bedürfnis nach entsprechenden Konzerntarifverträgen.
Hier setzt das vorliegende Werk an. Es werden verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten für eine Tarifharmonisierung im Konzern dargestellt und auf ihre Praxistauglichkeit untersucht. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt in der Darstellung eines von den konzernangehörigen Unternehmen gebildeten Konzernarbeitgeberverbandes. Untersucht werden daneben der Abschluss koordinierter Firmentarifverträge durch die einzelnen Konzernunternehmen sowie der Abschluss konzernbezogener Verbandstarifverträge.
Der Autor gelangt zu dem Ergebnis, dass insbesondere koordinierte Firmentarifverträge ein praxistaugliches Mittel zur Vereinheitlichung der Tarifstruktur im Konzern darstellen.