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Das Unikat der deutschen Unternehmensmitbestimmung sieht sich zunehmend mit dem europäischen Recht konfrontiert. Weder in das europäische Gesellschaftsrecht, noch in das europarechtlich überformte Gesellschaftskollisionsrecht fügen sich die deutschen Vorstellungen von der unternehmerischen Mitbestimmung bruchlos ein. So haben Bestrebungen der deutschen Seite, das beispiellos hohe Niveau der nationalen Unternehmensmitbestimmung auch auf europäischer Ebene zu sichern, zu jahrzehntelangen Verzögerungen des Projekts der Europäischen Gesellschaft (SE) geführt. Nun bereitet die Anwendung der deutschen Unternehmensmitbestimmung in Europäischen Gesellschaften, an deren Gründung deutsche Unternehmen beteiligt sind, große Schwierigkeiten. Nicht wenige sehen dadurch die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen gefährdet. Der Druck auf die Unternehmensmitbestimmung wird durch die jüngere Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes noch verstärkt, nach der nunmehr das Gründungsstatut zuziehender Gesellschaften zugrunde zu legen ist. Aktuell verbleibenden Handlungsspielräumen des deutschen Gesetzgebers, die Unternehmensmitbestimmung zu sichern, soll vorliegende Untersuchung nachgehen.
Die Arbeit wurde mit dem Rudolf-Haufe-Nachwuchsförderpreis 2005 der Universität Freiburg ausgezeichnet.