Das Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) hat das Kinderbetreuungswesen im Freistaat Bayern tiefgreifend verändert. Primäres Anliegen des Gesetzes ist der bedarfsgerechte Ausbau der Kinderbetreuung in allen Altersgruppen und die Qualitätsentwicklung bzw. Qualitätssicherung, vor allem der Stärkung der frühkindlichen Bildung und Erziehung.
Ltd. Ministerialrat Hans-Jürgen Dunkl (stv. Leiter der Abteilung Familienpolitik, Frühkindliche Förderung, Kinder- und Jugendhilfe und Leiter des Referats Kindertagesbetreuung im Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales) ist verantwortlich für den Vollzug des BayKiBiG. Ministerialrat a.D. Dr. Hans Eirich leitete zuletzt das Referat Frühkindliche Bildung und Erziehung. Die 7. Auflage wurde von Hans-Jürgen Dunkl bearbeitet.