aktualisierten und vollst\u00e4ndig \u00fcberarbeiteten Auflage pr\u00e4sentiert sich der seit Jahrzehnten bew\u00e4hrte Praxis-Kommentar wieder auf dem aktuellen Stand.<\/li> <\/ol>Die \u00dcberarbeitung ber\u00fccksichtigt die seit der
Auflage ergangene Rechtsprechung sowie die seither erlassenen Gesetzes\u00e4nderungen. Unter anderem werden die im Zuge der COVID-19-Pandemie (befristet) neu geschaffenen M\u00f6glichkeiten von Sitzungen per Video- oder Telefonkonferenzen und von Beschl\u00fcssen im Umlaufverfahren kommentiert. Soweit in dem Kommentar auf die Regelungen des BPersVG Bezug genommen wird, sind die umfangreichen \u00c4nderungen durch das BPersVG 2021 ber\u00fccksichtigt.<\/li> <\/ol>Der Kommentar ist damit die aktuellste Orientierungs- und Arbeitshilfe zum Thema f\u00fcr den gesamten \u00f6ffentlichen Dienst in Niedersachsen.
Das Werk eignet sich besonders f\u00fcr den \u00f6ffentlichen Dienst in Kommunen und Land, dessen Personalabteilungen und Personalr\u00e4te, Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverb\u00e4nde, Anstalten, K\u00f6rperschaften und Stiftungen des \u00f6ffentlichen Rechts, Aus- und Weiterbildung, Gerichte und Rechtsanw\u00e4lte sowie f\u00fcr alle mit dem Thema befassten Institutionen und Personen, wie in zahlreichen Rezensionen immer wieder hervorgehoben wird.
Erich M\u00fcller-Fritzsche, Pr\u00e4sident des Verwaltungsgerichts Braunschweig a.D., kommentiert das NPersVG stets aktuell und ber\u00fccksichtigt dabei Entwicklungen in der Verwaltung des Landes und im \u00f6ffentlichen Dienst.
\"Der Kommentar ist als Standardwerk zu qualifizieren [...] Angesichts des stetigen Praxisbezuges und der hohen Qualit\u00e4t der Ausf\u00fchrungen erf\u00fcllt auch diese Auflage die hohen Erwartungen des Anwenders, sodass das Werk verdienterma\u00dfen zur Anschaffung empfohlen werden kann.\"
(Prof. Dr. Boris Hoffmann, ZTR, Ausgabe 12\/2016)<\/P>"