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Das Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) hat das Kinderbetreuungswesen im Freistaat Bayern tiefgreifend verändert. Primäres Anliegen des Gesetzes ist der bedarfsgerechte Ausbau der Kinderbetreuung in allen Altersgruppen und die Qualitätsentwicklung bzw. Qualitätssicherung, vor allem der Stärkung der frühkindlichen Bildung und Erziehung.
"Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG)" enthält eine betont praxisnahe, anschauliche und leicht verständliche Kommentierung des BayKiBiG und der Kinderbildungsverordnung (AVBayKiBiG). Letztere war darüber hinaus eine Grundlage für das neue Bayerische Integrationsgesetz (BayIntG), sie ist auch insofern hochaktuell.
Die 6. Auflage greift aktuell Fragen der Praxis zur Umsetzung der rechtlichen Bestimmungen unter Berücksichtigung der Rechtsprechung auf. Insbesondere wurden Ministerialschreiben zum Vollzug eingearbeitet und auch den drängenden Fragen im Bereich der Kindertagespflege besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Selbstverständlich fehlt nicht eine Kommentierung zur erst im Juli 2018 verabschiedeten Änderung der Antragsfrist auf Betriebskostenförderung.
Das Buch informiert aktuell, kompetent und zuverlässig alle Gemeinde-, Stadt- und Kreisverwaltungen, Kindertagesstätten, Jugend- und Sozialämter, Wohlfahrtsverbände, kirchliche Einrichtungen, freie Träger, Aus- und Fortbildungsinstitute, Gerichte, Rechtsanwälte, alle mit Kindererziehung, -betreuung und/oder -bildung befassten Institutionen und Personen.
Ltd. Ministerialrat Hans-Jürgen Dunkl (stv. Leiter der Abteilung Familie und Jugend, Bildung und Erziehung und Leiter des Referats Kindertagesbetreuung im Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales) ist verantwortlich für den Vollzug des BayKiBiG. Ministerialrat a.D. Dr. Hans Eirich leitete zuletzt das Referat Frühkindliche Bildung und Erziehung und war zuständig für die Umsetzung der verbindlichen Bildungs- und Erziehungsziele in den Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege.