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Das römische Erbrecht gilt als relativ undurchsichtig. Dabei spiegeln sich gerade in ihm die verschiedenen Rechtsschichten des altrömischen ius civile, des republikanischen ius praetorium und des ius novum der Kaiserzeit in ihrer Entwicklung und gegenseitiger Durchdringung wider. Das Studienbuch vermittelt ein vertieftes Verständnis grundlegender erbrechtlicher Institute und gibt gleichzeitig einen Einblick in die römische "Rechtsordnung", die maßgeblich durch die Koordinierungsarbeit der römischen Juristen an den verschiedenen Rechtsquellen geprägt ist. Damit verbindet es für das Teilgebiet des Erbrechts die traditionell getrennten Gebiete der Römischen Rechtsgeschichte und des Römischen Privatrechts. Auf diese Weise bietet das Studienbuch eine historische Einführung in das römische Privatrecht, die sich an Studenten der Rechtswissenschaft sowie an alle rechtshistorisch und zivilrechtlich Interessierten richtet.