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Am 1.1.2018 tritt das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) mit weitreichenden Reformen für die betriebliche Altersversorgung in Kraft. Ziel dieses Gesetzes ist es, der bAV in kleinen und mittelständischen Unternehmen und bei Geringverdienern mehr Verbreitung zu verschaffen.
Kernstück der Reform ist das sog. Sozialpartnermodell, das es ermöglicht, auf tarifvertraglicher Grundlage reine Beitragszusagen einzuführen: Gewerkschaften und Arbeitgeber können zukünftig in Tarifverträgen Beitragszusagen vereinbaren, für die der Arbeitgeber keinerlei Leistungsgarantien mehr übernehmen muss. Bei Entgeltumwandlungen müssen Arbeitgeber künftig einen Teil der Sozialversicherungsersparnis als Arbeitgeberzuschuss an die Arbeitnehmer weitergeben. Zudem wird ein Fördermodell für Geringverdiener neu eingeführt und die Rahmenbedingungen für die Inanspruchnahme der Riester-Förderung im Bereich der bAV werden deutlich verbessert.
Darüber hinaus wird der Förderrahmen für externe Durchführungswege erhöht und mehr Flexibilität geschaffen. Der neue Freibetrag bei der Grundsicherung verdeutlicht, dass sich zusätzliche Altersversorgung in jedem Falle lohnt.
Auf die umfassenden Änderungen im Bereich der bAV müssen sich alle Akteure frühzeitig einstellen. Dabei soll die Neuauflage Hilfestellung leisten durch
Die Textsammlung gibt damit in bewährter und handlicher Form einen raschen und zuverlässigen Überblick über die neue bAV-Welt.