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Das Mordmerkmal der "sonst niedrigen Beweggründe" steht bereits seit langem wegen des darin enthaltenen Rückgriffs auf die Sittlichkeit/Moral als auch wegen seiner Unbestimmtheit in der Kritik, besonders, seit die Gesellschaft pluralistischer geworden ist und es immer schwieriger wird, in moralischen Fragen eine Mehrheit in der Gesellschaft festzustellen.
In dieser Arbeit wird nun anhand einer Analyse von gerichtlichen Entscheidungen aus dem Zeitraum von 1956 bis 2010 untersucht, ob sich die Voraussetzungen und Anforderungen dieses Mordmerkmals, das per Definition des BGH an die sittlichen Werte der Gesellschaft gekoppelt wurde, seit Einführung des Mordparagrafen im Jahr 1941 verändert haben und ob die jeweils geltenden gesellschaftlichen Moralvorstellungen - die sich seitdem verändert haben - tatsächlich in die Anwendung dieses Mordmerkmals eingeflossen sind.
Abschließend werden aus den Auswertungsergebnissen der Analyse Schlüsse für die künftige Anwendung des Mordmerkmals "der sonst niedrigen Beweggründe" gezogen und zu dem darin enthaltenen Verhältnis von Recht und Moral Stellung genommen.