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Wer oder was ist die Gemeinsame Verfassungskommission (GVK) gewesen? Wie hat sie gearbeitet und was hat sie bewirkt? - Darauf sollen in diesem Band Antworten mit dem Ziel gegeben werden, eine Art Standortbestimmung zur aktueUen Verfassungskultur der Bundesrepublik Deutschland in Umrissen zu versuchen. Die Gemeinsame Verfassungskommission von Bundestag und Bundesrat, die den Aufirag des Einigungsvertrages erfiiUen soUte, "sich innerhalb von zwei Jahren mit den im Zusammenhang mit der deutschen Einigung aufgewor fenen Fragen zur Anderung oder Erganzung des Grundgesetzes zu befassen" und damit das Grundgesetz auf seine Eignung fiir ein Gesamtdeutschland zu tiberpriifen, hat in ihrer Tiitigkeit und ihrem Bestehen zwischen dem 16. Januar 1992 und dem 28. Oktober 1993 eine Vielzahl von verfassungsrelevanten Ma terien sondiert, in zum Teil heftigen Debatten erortert und schlieBlich eine ver gleichsweise geringe Anzahl von Vorschliigen zu Gesetzesanderungen in Kon sensformeln gebracht. Trotz der groBen Bedeutung, die diesem nach dem Par lamentarischen Rat einmaligen Gremium im Verfassungsleben der Bundesre publik Deutschland zukommen soUte, ist die Arbeit der GVK von der politisch interessierten Offentlichkeit nur wenig beachtet worden. Dies ist urn so bemer kenswerter, weil irn Kontext von Artikel 5 des Einigungsvertrages bereits im Vorfeld ihrer Konstituierung nicht nur tiber eine Revision des Grundgesetzes, sondem auch tiber eine plebiszitiir legitimierte Neuschopfung der Verfassung diskutiert wurde. Faktisch ist diese Debatte mit der Einrichtung der GVK kana lisiert worden - zu Lasten des offentlichen Diskurses. Die Ergebnisse der GVK stehen somit exemplarisch fUr den verfassungs politischen Kurs der Bundesrepublik Deutschland.