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Wettbewerb ist das gemeinsame Schutzgut von Kartellrecht und Vergaberecht. Das Bekenntnis zu diesem Ordnungsprinzip staatlicher Wirtschaftspolitik offenbart sich u.a. in der Einbettung des Vergaberechts in das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Die Arbeit widmet sich der praxisrelevanten Frage, inwiefern die kartellrechtliche Sichtweise auf Konzerne, welche nicht die juristische Selbständigkeit, sondern ihre wirtschaftliche Einheit hervorhebt, auf das Vergaberecht durchschlägt.
Die Autorin zeigt auf, dass beide Rechtsgebiete zwar konvergenten Wertungen unterliegen, sich aber in ihren Wettbewerbskonzeptionen unterscheiden. Deswegen können konzernverbundene Bieter im Vergabeverfahren - anders als im Kartellrecht - nicht stets als wirtschaftliche Einheit behandelt werden. Dies wird anhand ausgewählter vergaberechtlicher Fragestellungen erläutert. Zugleich wird dem Rechtsanwender eine Faustformel an die Hand gegeben, inwieweit die Verbundklausel des allgemeinen Kartellrechts im Vergaberecht angewendet werden kann.
Autorin:
Cornelia Voigt hat Rechtswissenschaften in Berlin studiert und dort auch ihr Referendariat absolviert. Mit der vorliegenden Arbeit erfolgte 2012 die Promotion zum Dr. iur.