Rechtssicherheit für Personalräte und Führungsverantwortliche
Das Personalvertretungsrecht ist geprägt vom Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Dienststelle und Personalvertretung zum Wohl der Beschäftigten und zur Erfüllung der dienstlichen Aufgaben. Die Personalratsmitglieder und die Dienststellen benötigen daher umfassendes Wissen über den gesetzlichen Rahmen für die Personalvertretungsaufgaben, die Beteiligungsrechte und Verfahrensfragen.
Das Praxis-Handbuch Personalvertretungsgesetz Bayern erleichtert Personalräten sowie Führungskräften die tägliche Arbeit.