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Schnelle Orientierung im neuen Recht
Das Dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III) ordnet die sozialhilferechtlichen Leistungen, die die Pflege betreffen zum 1. Januar 2017 neu:
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) führt neue Einkommens- und Vermögensfreibeträge ein.
Insbesondere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in Beratungsstellen, Pflegestützpunkten, Kranken- bzw. Pflegeversicherungen und vor allem bei den Trägern der Sozialhilfe müssen sich schnell mit den Neuerungen in der Hilfe zur Pflege durch die Reformgesetze vertraut machen, um den Übergang vom alten in das neue Recht optimal zu bewältigen.
Die Arbeitshilfe PSG III - BTHG: Die neue Hilfe zur Pflege im SGB XII macht es leicht, sich schnell und fundiert in die neuen Regelungen einzuarbeiten.