Leistungsverbesserungen beim Wohngeld
Ab 1. Januar 2020 erhalten Haushalte mit niedrigem Einkommen mehr Wohngeld als bisher. Basierend auf dem neuen Recht erläutert der Leitfaden:
Eingegangen wird dabei auch auf besondere Personengruppen wie Auszubildende, Freiwillig Wehrdienstleistende, Ausländer, Asylbewerber, Geduldete, Heimbewohner, Schwerbehinderte Menschen, Alleinerziehende sowie Kinder von getrennt lebenden Eltern, die zur Betreuung das paritätische Wechselmodell gewählt haben.
Wohngeldreform 2020:
Zum schnellen Verstehen der Neuerungen sind die Änderungen im Wohngeldgesetz und in der Wohngeldverordnung mit Unterstreichungen gekennzeichnet. Im Erläuterungsteil wird gesondert auf wichtige Änderungen durch die Reform hingewiesen.
Diese Arbeitshilfe ist bestens geeignet für Sozial- und Rentenberatungsstellen, für Betreuer hilfebedürftiger Menschen sowie für die Betroffenen selbst. Für Mitarbeiter in Jobcentern, bei Sozialhilfeträgern und in der Wohngeldstelle kommen wegen der Neukonzeption vermehrt Fallprüfungen, Identifzierung von Wechselhaushalten und damit verbunden Erstellung von Prüfungsanträgen zu. Auch sie erhalten einen fundierten Überblick.