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Umfassend und präzise informiert
Teile des Migrationspakets 2019 ändern in zahlreichen Punkten das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sowie die Vorschriften im Bereich Arbeits- und Sprachförderung (SGB III, AufenthG, DeutschsprachförderVO):
- Neubemessung der Grundleistungen, Neufestsetzung der Bedarfs- bzw. Leistungssätze
- Ausweitung der Sachleistungserbringung (Strom, Wohnungsinstandhaltung)
- Eigene Bedarfsgruppe für Bewohner in Sammelunterkünften
- Schließung der Regelungslücke bei der Unterstützung Studier- und Ausbildungswilliger
- Einführung eines Freibetrags für ehrenamtlich Tätige
- Nur noch Überbrückungsleistungen für vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer mit zuerkanntem Schutz eines anderen EU-Mitgliedstaates
- Erweiterung der Leistungseinschränkungen u.a. bei Verstoß gegen Mitwirkungspflichten
- Bezug von Analogleistungen erst nach 18 Monaten
- Ausweitung der Wohnverpflichtung in Aufnahmeeinrichtungen bis zu eineinhalb Jahren
- Erleichterte Teilnahme an Integrationskursen, berufsbezogenen Sprachkursen
- Besserer Zugang zur Ausbildungsförderung (Berufsausbildungsvorbereitung, Ausbildung)
Schnelle Orientierung im neuen Recht:
- Absatzgenaue Gegenüberstellung des alten und neuen Wortlauts
- Optische Hervorhebung der Änderungen: Was gilt künftig?
- Umsetzungshinweise durch die Gesetzesbegründung zum jeweiligen Paragrafen
- Erläuterungen und Auslegungshilfen zu den Neuerungen
Berücksichtigte Änderungsgesetze:
- Drittes Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (
- AsylbLG-Änderungsgesetz)
- Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht (Geordnete-Rückkehr-Gesetz)
- Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz)
- Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (
- DSAnpUG-EU)
- Bundesteilhabegesetz (BTHG)