Die
- Ergänzungslieferung beinhaltet die folgenden IDW Prüfungshinweise:
Ein Schwerpunkt der
- Ergänzungslieferung liegt auf den IDW Prüfungshinweisen im Energiesektor. Die Anpassungen darin beziehen sich auf das Erneuerbare-Energien-Gesetz und das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz. Betroffen sind
- IDW PH
- 970.10,
- IDW PH
- 970.11,
- IDW PH
- 970.12,
- IDW PH
- 970.14 und
- IDW PH
- 970.33.
Neu sind
- IDW EPS 830 n.F. zur Prüfung von Bauträgern und Baubetreuern nach der Makler- und Bauträgerverordnung und
- IDW EPS 840 n.F. zur Prüfung von Finanzanlagenvermittlern.
Die Modul-Verlautbarung IDW RS HFA 50 wurde ergänzt um Aussagen zu IFRS 3.