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Das Veranlagungshandbuch Körperschaftsteuer 2020 informiert umfassend zum Körperschaftsteuerrecht und wichtigen Nachbargebieten.
Das Körperschaftsteuergesetz wird in zwei Fassungen abgedruckt, zunächst mit dem aktuellen Rechtsstand Anfang 2021. Daran schließt sich der Gesetzestext in der für den Veranlagungszeitraum 2019 verbindlichen Fassung an. Dabei sind den einzelnen Paragraphen jeweils zugeordnet:
- die Vorschriften der Körperschaftsteuer-Durchführungsverordnungen
- die entsprechenden Abschnitte der geltenden Körperschaftsteuer-Richtlinien mit den amtlichen Hinweisen,
- Übersichten über die in den Anlagen zusammengestellten aktuellen Verwaltungsanweisungen
- sowie die Leitsätze aktueller und wichtiger Gerichtsentscheidungen, vor allem solcher, die in den amtlichen Hinweisen nicht aufgeführt sind.
Die in den Anlagen zusammengestellten Verwaltungsanweisungen umfassen neben den amtlichen Hinweisen u.a. auch Erlasse der Länderfinanzministerien, Verfügungen der Oberfinanzdirektionen bzw. Bundes- und Landeszentralfinanzämter sowie nicht im Bundessteuerblatt veröffentlichte Schreiben des BMF.
Für die Körperschaftsteuer-Veranlagung bedeutsame andere Gesetze werden im Anhang wiedergegeben. Auch zu diesen Gesetzen sind wichtige Urteile und Verwaltungsanweisungen zusammengestellt.
Die Vorteile des Veranlagungshandbuchs auf einen Blick:
- hilfreich: alle Gesetzesänderungen sind durch Randstriche gekennzeichnet
- übersichtlich: anschauliche Abbildungen und strukturierte Tabellen
- praxisbewährt: handliches, kompaktes und stabiles Buchformat
Mit dem Handbuch erhalten Sie Zugang zur zugehörigen Online-Fassung mit den Inhalten der Jahrgänge 2008 bis 2020. Mit dem Zugriff auf den aktuellen Jahrgang sowie zurückliegende Veranlagungszeiträume steht eine umfangreiche Ergänzung des aktuellen Handbuches zur Verfügung.