Der Inhalt:
Die Rehm-Steuertabellen für 2017 berücksichtigen den neuen, ab 1. Januar 2017 geltenden Tarif sowie die aktuellen Sozialvesicherungswerte. Mit der Besonderen Lohnsteuertabelle lassen sich Abzugsbeträge für Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszschag für nicht rentenversicherungspfichtige Arbeitnehmer, Beamte, GmbH-Gesellschafter/Geschäftsführer (mit bis zu drei Kinderfreibeträgen) ermitteln. Mit online-Zugang zum Brutto/-Netto Gehaltsrechner.