Mit den Neuerungen des
- Erwachsenenschutz-Gesetzes 2017
Das bewährte Lehrbuch von Univ.-Prof. Dr. Monika Hinteregger ist nun in achter Auflage erschienen. Das
- Erwachsenenschutz-Gesetz (2. ErwSchG), das im April 2017 vom Parlament verabschiedet wurde, hat einige Teile des Familienrechts auf völlig neue Grundlagen gestellt. Die umfangreichsten Änderungen betreffen das Erwachsenenschutzrecht. An die Stelle der Sachwalterschaft tritt ein innovatives und sehr flexibles System der Erwachsenenvertretung: Die gerichtliche Erwachsenenvertretung als Nachfolgeinstrument für die Sachwalterschaft, die gesetzliche Erwachsenenvertretung, mit der die Angehörigenvertretung neu aufgesetzt wird, die gewählte Erwachsenenvertretung und die aus dem bisherigen Recht übernommene, inhaltlich aber stark geänderte Vorsorgevollmacht. Außerdem können Personen, die dafür die nötige Entscheidungsfähigkeit haben, mit einer Erwachsenenvertreter-Verfügung festlegen, wer für sie als Erwachsenenvertreter tätig werden oder eben nicht tätig werden soll. Medizinische Behandlung und Wohnortänderung von nicht entscheidungsfähigen Erwachsenen werden klar geregelt. Das völlig neu gefasste 6. Hauptstück des ABGB trägt nun den Titel "Von der Vorsorgevollmacht und der Erwachsenenvertretung". Das Recht der Kuratel, das bislang ebenfalls im 6. Hauptstück geregelt war, wird im neuen 7. Hauptstück zusammengefasst und inhaltlich ausgebaut. Das AußStrG erhält einen eigenen Abschnitt über das "Erwachsenenschutzverfahren" und das "BG über Vereine zur Namhaftmachung von Sachwaltern, Patientenanwälten und Bewohnervertretern" wird zum "BG über Erwachsenenschutzvereine" und umfassend novelliert.
Das
- ErwSchG bringt auch grundlegende Neuerungen im Ehe- und Kindschaftsrecht. Die "Einsichts- und Urteilsfähigkeit" wird durch die "Entscheidungsfähigkeit" ersetzt. Die Geschäftsfähigkeit, die Handlungsfähigkeit in Abstammungssachen, die Ehefähigkeit und Partnerschaftsfähigkeit werden neu geregelt. Adoptionsrecht und Vermögensverwaltung für Minderjährige werden punktuell geändert und das Scheidungsrecht etwas gestrafft.
Obwohl die meisten Änderungen des
- ErwSchG erst am 1.7.2018 in Kraft treten, sind sie bereits in das Lehrbuch eingearbeitet, da für Studierende nur die neue Rechtslage von Interesse ist.
Auch sonst ist das Lehrbuch wieder auf den neuesten Stand gebracht. Die neuen Entwicklungen bei der Eingetragenen Partnerschaft (Namensrecht, Abschluss beim Standesamt etc.) sind ebenso berücksichtigt wie die umfangreiche neue Rechtsprechung und Literatur zum Ehe- und Kindschaftsrecht.
Das Lehrbuch beinhaltet zudem:
- Viele Beispiele aus der Gerichtspraxis
- Ausführliche Judikatur- und Literaturhinweise
- Graphische Übersichten