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Ab Jänner 2013 treten wieder Änderungen bei der Altersteilzeit in Kraft. Das Blockmodell wird zwar nicht abgeschafft, es wird aber eine Ersatzarbeitskraft benötigt. Außerdem gibt es nun auch eine Höchstdauer der Altersteilzeit, was dazu führen wird, dass primär Frauen Altersteilzeit nicht zum frühesten Zeitpunkt sondern erst später beanspruchen.
Altersteilzeit in Frage und Antwort wurde vorwiegend für Praktiker verfasst. Es soll vor allem die Personalverrechner, Steuerberater, Personalverantwortlichen, Berufs- und Interessenvertreter, Betriebsräte, ältere Arbeitnehmer und andere Interessierte informieren,
- welche Probleme entstehen können, wenn in Zukunft Frauen mit 53 Jahren Altersteilzeit in Anspruch nehmen
- welche Leistungen es für Personen gibt, die bei Ende der Altersteilzeit noch nicht pensionsberechtigt sind
- wann eine Wahlmöglichkeit zwischen der Inanspruchnahme einer Pension oder Altersteilzeit besteht
- unter welchen Voraussetzungen ein Versicherter trotz Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen für eine Korridorpension bis zum Regelpensionsalter in Altersteilzeit bleiben kann
- für welche Altersteilzeitdienstnehmer die Einstellung einer Ersatzarbeitskraft erforderlich ist und wann diese eingestellt werden muss
- welches Einkommen ein Arbeitnehmer in Altersteilzeit erhält und
- mit welchen durch das Altersteilzeitgeld nicht gedeckten Kosten der Arbeitgeber rechnen muss
Den Abschluss von Altersteilzeitvereinbarungen erleichtern in den Anhang aufgenommene variable Textbausteine und verschiedene Muster für Altersteilzeitvereinbarungen.