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Der Entschluß des Verlages und der beiden unterzeichneten Bearbeiter, im gegenwärtigen Zeitpunkt eine Neuauflage der "Einführung in die Rechtswissenschaft" von Friedrich Giese der öffentlichkeit zu über geben, hat eine zweifache Ursache: 1. Der weit über die Grenzen seines deutschen Vaterlandes hinaus be kannte Frankfurter Rechtslehrer, Professor Dr. jur. Dr. rer. pol. h. c. Friedrich Giese würde, wenn er noch lebte, am 17. August 1962 seinen achtzigsten Geburtstag feiern können. Er war nach einer im Jahre 1910 begonnenen Privatdozenten tätigkeit im Jahre 1912 beamteter a. o. Professor geworden, so daß das Jahr 1962 für ihn - außer seinem achtzigsten Geburtstag - auch ein goldenes akademisches Jubiläum bedeutet hätte. Friedrich Giese war ein begnadeter akademischer Lehrer und For scher, seinen Schülern ein wissenschaftliches und menschliches Vor bild, vielen von ihnen darüber hinaus ein gütiger, väterlicher Freund. Sein wissenschaftliches Lebenswerk umfaßt zahlreiche Gebiete der Rechtswissenschaft. Seine Veröffentlichungen zeichnen sich durch Vollständigkeit, übersichtlichkeit und Klarheit, durch knappe, ein prägsame Fassung, nicht zuletzt aber durch Gemeinverständlichkeit der Darstellung aus. Wenn er im Vorwort zu seinem 1956 erschie nenen Lehrbuch des Staatsrechts erklärte: "Die Darstellung steht im Zeichen der freilich unzeitgemäßen Parole: Warum kompliziert, wenn's auch einfach geht?", und wenn er an gleicher Stelle weiter bekannte: "Die etwaige Rüge zu starker Vereinfachung möchte der Verfasser fast als Lob empfinden", so hat er damit die Vorzüge aller seiner Werke gekennzeichnet, deren wissenschaftliche Akribie durch die knappe Form der Darstellung nur noch deutlicher wird.