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Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Philosophie - Praktische (Ethik, Ästhetik, Kultur, Natur, Recht, ...), Note: 1,0, , Sprache: Deutsch, Abstract: In der folgenden Arbeit wird das Thema freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM) behandelt. FEM stellen einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte (Selbstbestimmung, Selbstverantwortung - Autonomie, Würde) dar und gelten in ethischer wie auch fachlicher Hinsicht als bedenklich. Die Frage ist, was Vorrang hat - die Sicherheit oder die Autonomie des Patienten?
Grundsätzlich werden grob mechanische und chemische FEM unterschieden. Das Anbringen von Bettgittern, Stecktischen, das Feststellen von Bremsen, das Einschließen des Patienten in seinem Zimmer oder körpernahe Fixierungen mit Gurten (Hand-, Bauch-, Fuß-, 5-Punkt-Fixierung) werden im Klinikalltag häufig angewandt. Diese Maßnahmen sind faktisch jedoch ohne eindeutige Einwilligung und Möglichkeit der Kontrolle durch den Betroffenen mechanische FEM.
Daneben zählt die Verabreichung sedierender Medikamente, wie Psychopharmaka oder Schlafmittel als chemische FEM, sofern damit bezweckt wird, den Bewegungsdrang des Patienten zu bremsen. Tritt der therapeutische Zweck der Medikamente in den Vordergrund wird darunter keine FEM verstanden, auch wenn die gleichzeitige Sedierung des Patienten als Nebenwirkung auftritt.
FEM werden besonders bei Patienten mit kognitiven Einschränkungen, herausforderndem Verhalten und/oder motorischer Unruhe eingesetzt (z.B. Demenz, Delir). Als Rechtfertigung für deren Einsatz geben Pflegende häufig an damit Patienten vor Verletzungen schützen zu wollen. In diesem Zusammenhang wird vor allem die durch den Einsatz FEM bezweckte Verminderung der Sturzgefahr und daneben die Vermeidung einer Selbstschädigung sowie suizidaler Handlungen hervorgehoben.