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Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich BWL - Personal und Organisation, Note: 1,7, Frankfurt University of Applied Sciences, ehem. Fachhochschule Frankfurt am Main (Entrepreneurship), Veranstaltung: Rechtliche Aspekte von Unternehmensentwicklung und Nachhaltigkeit, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 1. Mai 2015 wurde das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (kurz: FüPoG) durch den Bundestag beschlossen, um den Anteil von Frauen in Führungspositionen signifikant zu erhöhen. Jahrelange Diskussionen um die Einführung eines solchen Gesetzes fanden sich begründet in einem anhaltenden Trend weiblicher Unterrepräsentation in Führungspositionen - trotz steigender Erwerbsbeteiligung und Qualifikation von Frauen. Deutschlands Top-200-Unternehmen konnten im Jahre 2013 einen Frauenanteil von nur 15,1% in Aufsichtsratspositionen verzeichnen - ein Zustand, der oftmals kritisiert und als nicht haltbar betrachtet wurde.
Die Einführung des FüPoG soll in dieser Hinsicht die Weichen stellen für den Weg in eine Zukunft, in der die verfassungsrechtlich garantierte gleichberechtigte Teilhabe für alle Geschlechter ermöglicht werden kann. Um die Einführung des FüPoG und die Diskussion um eine gesetzliche Frauenquote in Unternehmen ranken sich einige Diskussionen und Fragen. Ist die Einführung des Gesetzes tatsächlich der einzige Weg zu einem höheren Frauenanteil gewesen oder wäre nicht das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (kurz: AGG) allein schon gesetzliche Grundlage genug gewesen? Erfährt durch die gezielte Bevorzugung eines Geschlechts das jeweils andere Geschlecht nicht eine ungleiche Behandlung? Und steht das FüPoG daher womöglich sogar im Widerspruch zum AGG? Mit diesen Fragen beschäftigt sich die folgende Ausarbeitung und versucht, dieses ausgesprochen heikle Thema von verschiedenen Seiten zu beleuchten.