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    Schuldrechtlicher und normativer Teil des Tarifvertrages: Abgrenzung und wesentliche Inhalte

     
    Schuldrechtlicher und normativer Teil des Tarifvertrages: Abgrenzung und wesentliche Inhalte

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    Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1.7, AKAD-Fachhochschule Pinneberg (ehem. Rendsburg), Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Hauptseminararbeit hatte zum Inhalt den normativen und schuldrechtlichen Teil des Tarifvertrages zu beleuchten.

    Tarifverträge sind Kollektivverträge, die eine spezifisch arbeitsrechtliche
    Rechtsquelle bilden und für den Inhalt des Arbeitsverhältnisses von größter
    praktischer Bedeutung sind.
    Der Tarifvertrag hat seine Rechtsgrundlage im TVG (Tarifvertragsgesetz).
    So begründet ein Tarifvertrag nicht nur zwischen Tarifsvertragsparteien
    schuldrechtliche Beziehungen, sondern setzt in seinem normativen Teil für
    seinen Geltungsbereich objektives Recht für Inhalt, Abschluß oder
    Beendigung von Arbeitsverhältnissen. § 2 TVG stellt klar, wer in einem
    Tarifvertrag als Vertragspartei in Betracht kommt. Auf Arbeitnehmerseite sind
    dies Gewerkschaften, auf Arbeitgeberseite entweder der einzelne
    Arbeitgeber oder Vereinigungen von Arbeitgebern (Arbeitgeberverbände).
    Damit ein Tarifvertrag wirksam ist, muß neben der Tariffähigkeit (Fähigkeit
    einen Tarifvertrag als Vertragspartei abzuschließen) auch die
    Tarifzuständigkeit gegeben sein. Letztere bezeichnet die Zuständigkeit der
    Verbände für einen abzuschließenden Tarifvertrag; z.B. können Verbände
    der Metallindustrie keine Tarifverträge für den öffentlichen Dienst
    abschließen. Das Recht, Tarifverträge auszuhandeln und abzuschließen,
    geht aus der Tarifautonomie hervor, die verfassungsrechtlich durch das
    Koalitionsgrundrecht des Art. 9 Abs. 3 GG garantiert ist. Die Tarifautonomie
    hat den Sinn, dass die Ordnung des Arbeitslebens vorrangig selbständig
    durch die Tarifvertragsparteien festgelegt wird und nicht durch den
    Gesetzgeber. Tarifverträge unterliegen als privatrechtliche Verträge dem
    allgemeinen Vertragsrecht nach §§ 145 ff. BGB und gemäß § 1 Abs. 2 TVG
    ist für sie die Schriftform vorgeschrieben.[...]

    Product details

    EAN/ISBN:
    9783656993728
    Edition:
    2.
    Medium:
    Paperback
    Number of pages:
    28
    Publication date:
    2012-03-16
    Publisher:
    GRIN Verlag
    EAN/ISBN:
    9783656993728
    Edition:
    2.
    Medium:
    Paperback
    Number of pages:
    28
    Publication date:
    2012-03-16
    Publisher:
    GRIN Verlag

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