Projektarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,75, Hochschule München, Sprache: Deutsch, Abstract: Erste Überlegungen zur Schaffung einer gemeinsamen europäischen Gesellschaftsform sind
erstmals beim
- Deutschen Juristentag 1926 in Köln zu Tage getreten1. Dieser Gedanke
verdichtete sich erstmals im Jahre 1959 im Anschluss an die Verabschiedung der Römischen
Verträge vom
- März 19572. Die Erarbeitung einer gemeinsamen europäischen Gesellschaft
erwies sich jedoch als sehr schwierig, so dass schließlich erst im Rahmen des Europäischen
Rats von Nizza im Jahre 2000 ein gemeinsamer Konsens gefunden werden konnte. Im Anschluss
daran konnte die Verordnung über das Statut der Europäischen Aktiengesellschaft
sowie die Richtlinie betreffend die Mitbestimmung der Arbeitnehmer am
- Oktober 2001
verabschiedet werden. In Kraft getreten sind die beiden Richtlinien jeweils zum
- Oktober
- Von nun an kann die Rechtsform der Societas Europaea (SE) europaweit gewählt werden.
Eine Rechtsform stellt die von der jeweiligen Rechtsordnung aufgestellten rechtlichen Grundlagen
zur Regelung der rechtlichen Struktur des Unternehmens dar. Sie regelt die rechtlichen
Beziehungen zum Unternehmensumfeld, sowie die innere Organisation des Unternehmens
- Von der Einführung der SE versprachen sich die Europapolitiker Einsparungen an Transaktionskosten
der europäisch agierenden Unternehmen. Mittels der SE soll für Unternehmen, die
in mehreren europäischen Ländern tätig sind, eine einfachere Konzernstruktur gewählt werden
können. Anstatt in jedem europäischen Tätigkeitsstaat eine eigene Tochtergesellschaft zu
Gründen ist es nun möglich über Betriebsstätten in den jeweiligen Ländern tätig zu werden5.