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Der Ausgleich und die Abfindung gemäß den §§ 304, 305 AktG sind trotz des identischen Ziels der wirtschaftlich vollen Entschädigung von Minderheitsaktionären weder rechtlich noch wirtschaftlich äquivalent. Bereits aus den Normen §§ 304, 305 AktG ergeben sich zahlreiche Fragen im Hinblick auf das Verhältnis der Rechtsinstitute zueinander. Neue Rechtsentwicklungen, wie der Squeeze Out und die Abfindungsrelevanz von Börsenkursen, führen zu weiteren Fragestellungen. Die Arbeit beschäftigt sich mit grundsätzlichen Problemen bezüglich der Rechtsnatur, des Bewertungszwecks, des Bewertungsgegenstands und der Bewertungsmethodik von Ausgleich und Abfindung nach den §§ 304, 305, 327 a ff. AktG, ohne deren Klärung in sich konsistente Ergebnisse nicht erzielt werden können.