Im Sozialrecht finden sich neben den als subjektiven Rechten ausgestalteten Sozialleistungsansprüchen eine Reihe von verbraucherschutzähnlichen Vorkehrungen, die dazu dienen, den Leistungsberechtigten über die Ausstattung mit Leistungsansprüchen hinaus zu ihrem Recht und zur Gestaltung der Leistungen unter ihrer Mitwirkung zu verhelfen. Dabei geht es um die rechtlichen Problemstellungen der Anliegen der Partizipation und des Schutzes des Sozialleistungsberechtigten in den Dimensionen der Leistungserschließung, des Leistungsbezuges und der Unterstützung bei Nachteilen und Schädigungen im Leistungsbezug.
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