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Yom 28.-30. Oktober 1976 fand auf Einladung des Max-Planck-Instituts fUr auslandisches offentliches Recht und Volkerrecht in Heidelberg ein Kollo quium tiber Probleme des Grundrechtsschutzes in Europa statt. Die Vortrage und Diskussionsbeitrage des Kolloquiums werden hiermit veroffentlicht. Bei den Vortragen handelt es sich urn Kurzreferate, die in die Diskussion einge ftibrt haben. Zusiitzlich zu dem mtindlich Vorgetragenen enthalt dieser Band Eckart Klein (S. 133), eine zusammenfassende einen erganzenden Bericht von Wtirdigung des Kolloquiums (S. 205) und eine Auswahlbibliographie (S. 229). Die Vorbereitung der Publikation lag in den Hiinden von MeinluJrd Hilf, der auch die Auswahlbibliographie und das Register angefertigt hat. Das Ziel des Kolloquiums bestand darin, auf Grund einer kritischen Bestandsaufnahme des derzeitigen Rechtszustandes Anregungen ftir eine Ver besserung des Grundrechtsschutzes in dem Tell Europas zu erarbeiten, der sich im Europarat zusammengeschlossen hat. Von besonderer Bedeutung ist dabei auch die Frage, in welchem Mlille das Recht der Europaischen Gemein schaften Grundrechtsschutz gewiihrt. Die Vortrage und Diskussionen des Kol loquiums haben sowohl die Europaische Menschenrechtskonvention (MRK) als auch das Recht der Europaischen Gemeinschaften behandelt und sich darum bemtiht, das Verhaltnis dieser beiden Rechtsordnungen zueinander zu erfassen. Die Diskussion orientierte sich im wesentlichen an einem Fragebogen, der hier unmittelbar nach dem Inhaltsverzeichnis abgedruckt wird (S. If.). An dem Kolloquium hat ein Kreis hervorragender Sachkenner aus verschie denen Landem teilgenommen. Sie alle haben ihre personliche Meinung und nicht die Ansicht der Institution, der sie angehoren, zum Ausdruck gebracht.