Das Erstellen von Gutachten f\u00fcr K\u00f6rperschaften und Gerichte geh\u00f6rt zu den \u00e4rztlichen Pflichten, denn nur der Arzt - und nicht der Verwaltungsbeamte oder der Richter - kann Gesundheitsst\u00f6rungen einsch\u00e4tzen.
Aus medizinischer Sicht sind die von Juristen formulierten Anforderungen kaum verst\u00e4ndlich und f\u00fcr Nichtmediziner ist die Ausdrucksweise in den Gutachten oft missverst\u00e4ndlich. Selbst Standardlehrb\u00fccher zur Gutachtenpraxis helfen hier nur bedingt weiter, da diese eher f\u00fcr den schon erfahrenen Gutachter geschrieben sind.
Hilfestellung bei der schwierigen Kommunikation zwischen Medizinern und Juristen leistet das \"Lexikon medizinische Begutachtung\". In alphabetischer Reihenfolge findet der Leser alle gutachterlich relevanten Begriffe pr\u00e4zise und verst\u00e4ndlich formuliert. So wird das Erstellen von juristisch verwertbaren Gutachten einfacher - daf\u00fcr garantiert das Autorenteam aus Medizinern und Juristen, das um jede Begriffserkl\u00e4rung \"gerungen\" hat.<\/P>"