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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Pflegewissenschaft - Pflegemanagement, Note: 2,0, Alice-Salomon Hochschule Berlin , Veranstaltung: BWL, Sprache: Deutsch, Abstract: Die DRGs = Diagnosis Related Groups (diagnosebezogene Gruppen) bezeichnen ein Patientenklassifikations- und Krankenhausfinanzierungssystem, das alle bisherigen Finan-zierungssysteme ablöst. Sie sollen die Funktion haben, "(") diejenigen Fälle im Krankenhaus zusammen zu fassen, die in Bezug auf den diagnostischen und versorgungstechnischen Aufwand von Beginn bis zum Ende des Krankenhausaufenthaltes einen ähnlichen Ressourcenverbrauch aufweisen und dadurch weitgehend kostenhomogen sind."
Grundlage der Einführung dieses Abrechnungssystems DRG ist das Gesundheitsreformgesetz von 2000 (Vgl. Kerres und Hollick 2005).
Die Einführung der Abrechnung nach dem Fallpauschalensystem DRGs erfolgte ab 01.01.2003 nach § 17b Krankenhausgesetz, verpflichtend für alle ambulanten und stationären Pflegeein-richtungen aber erst ab 01.01.2004 (Vgl. Müller 2001)
Mithilfe dieser Fallpauschalen soll nicht länger die Verweildauer finanziert werden, sondern rein die erbrachte Leistung. Die Behandlung, ob ambulant oder stationär, erfolgt zu pauschalisierten Preisen. In besonderen Fällen können Erschwernis-/ Erleichterungsgründe, individuell auf den Patienten bezogen, zusätzlich berücksichtigt werden (Vgl. Kerres und Hollick 2005). Ausgenommen von der Finanzierung nach dem DRG System sind die Psychiatrie und psychosomatische Einrichtungen. Sie rechnen ihre Leistungen weiterhin mit den Pflegesätzen ab (Vgl. Waldheim 2005).
Die Krankenkassen erwarten sich durch die Einführung der DRGs keine Senkung der Kosten, sondern eine erhöhte Transparenz aufgrund eines einheitlichen Abrechnungssystems. Die Kassen wünschen sich damit eine größere Einflussnahme auf die Art der Behandlung (ambulant, stationär usw.) (Vgl. Kerres und Hollick 2005, S.9)...