Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: keine, Berufsakademie Sachsen in Dresden, Sprache: Deutsch, Abstract: 1 Ausgangssituation
Der Gesetzgeber hat die einkommensteuerliche Behandlung von Kinderbetreuungskosten ab
dem Veranlagerungszeitraum 2007 durch das Gesetz zur steuerlichen Förderung von
Wachstum und Beschäftigung neu geregelt.
Bisher konnten Doppelverdiener nach § 33c EStG Kinderbetreuungskosten erst ab über
1 548 " (höchstens 1 500 "/Kind) absetzen- Alleinerziehende erst ab über 774 " (höchstens
750 "/Kind). Zusätzlich konnten darüber hinausgehende Aufwendungen für haushaltsnahe
Kinderbetreuung nach § 35a EStG geltend gemacht werden.
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